Inhaberin: Martina Knoblauch, Nirmer Straße 9, 52080 Aachen
Für Reiseverträge mit Eternal Afrika gilt Deutsches Recht. Regelungen der Reiseverträge sind insbesondere die Bestimmungen zum Reiserecht nach §§ 651a ff BGB und die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen.
Mit der Reiseanmeldung bestätigen Sie als Kunde die Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Reisebedingungen.
Sie können sich schriftlich oder per Internet mit dem Anmeldeformular der Eternal Afrika zu einer von uns allgemein angebotenen Reise verbindlich anmelden. Mit dem Anmeldeformular erhalten Sie auch die Allgemeinen Reisebedingungen sowie die Widerufsbelehrung ausgehändigt. Mit Zugang unserer schriftlichen Bestätigung/Rechnung bei Ihnen kommt der Vertrag über die Reise dann zustande.
Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so stellt die Reisebestätigung ein neues Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit Inhalt der Bestätigung dar. An dieses Angebot ist die Eternal Afrika 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag mit Inhalt der Bestätigung kommt durch ihre Annahmeerklärung oder durch vorbehaltlose (An-)Zahlung des Reisepreises nach Erhalt der Bestätigung zustande.
Melden Sie als buchende Person weitere Personen als Reiseteilnehmer an, so treten sie für deren Verpflichtungen aus dem Vertrag – insbesondere Bezahlung des Reisepreises – wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein, so sie durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen haben.
Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung (per Post oder Email) erhalten Sie per Email die Rechnung über den vereinbarten Reisepreis. Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des vereinbarten Reisepreises
ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig. 60 Tage vor Reiseantritt ist die Restzahlung des Rechnungsbetrages zahlbar.
Bei einer Anmeldung weniger als 60 Tage vor Reiseantritt ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt der Rechnung (Per Email) fällig.
Die Zahlungen sind jeweils zu leisten auf das Konto bei der
Commerzbank Aachen, IBAN: DE 15 3904 0013 0109 9696 00, BIC: COBADEFF390.
Zahlen Sie die fälligen Zahlungen trotz Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, so kann die Eternal Afrika von dem Reisevertrag zurücktreten und Schadensersatz und Entschädigung gemäß Ziffer 4 der
Allgemeinen Reisebedingungen geltend machen.
Die in unserem Reisepreis enthaltenen Leistungen sind in den Beschreibungen der Reise (Prospekt bzw. Internet) und in individuellen Reisebeschreibungen und der Reisebestätigung erläutert und als solche Bestandteil des Vertrages.
(Teil-)Leistungen der Reise, die Sie nicht in Anspruch nehmen, können von uns nicht erstattet werden.
Liegen zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate, so behält sich die Eternal Afrika eine Anpassung des Reisepreises bis zu einer Erhöhung von 5 % vor, wenn sich nachweislich und unvorhergesehen nach Vertragsabschluss die Preise für bestimmte Leistungen wie Eintrittsgelder, Hafen- oder Flughafengebühren etc. erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Über eine solche Preisanpassung werden wir sie unverzüglich unter konkreter Angabe des Anpassungsumstandes und Berechnung der Anpassung in Kenntnis setzen. Preisanpassungen ab dem 60. Tag vor Reisebeginn sind unzulässig.
Bei einer Reisepreiserhöhung von mehr als 5 % können Sie kostenlos von der Reise zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Preisanpassungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.
Der Reisende kann von dem Reisevertrag bis zum Beginn der Reise gemäß § 651i BGB jederzeit zurücktreten. Dies sollte nach Möglichkeit schriftlich erfolgen.
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnen wir ihnen grundsätzlich pauschal eine angemessene prozentuale Entschädigung zum Reisepreis, die sich wie folgt staffelt:
a.) Für begleitete Gruppenreisen:
b.) Für individuell geplante Reisen:
Es bleibt Ihnen ausdrücklich unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
Sollten Sie den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Platz durch eine andere Person besetzen, so entstehen Ihnen in der Regel keine oder deutlich niedrigere Entschädigungszahlungen.
Gegen das Risiko des Rücktrittsfalles, das in der Sphäre des Reisenden liegt, können Sie sich durch Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung schützen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Tritt der Versicherungsfall ein, so sind Sie als Versicherter verpflichtet den Versicherer unverzüglich zu unterrichten.
Für die Grenzübergänge erforderliche Papiere wie Pass oder Visum sind Sie selbst verantwortlich. Vor Vertragsschluss werden wir oder das in unserem Auftrag tätige Reisebüro Sie über notwendige Formalitäten und Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente informieren. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, müssen oder nicht antreten können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.
Für die Durchführung von Gruppenreisen Touren ist eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen erforderlich – sofern in der Reisebeschreibung nicht anders beschrieben. Für die Durchführung der individuellen Touren ist eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen erforderlich.
Im Fall dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wir, kann Eternal Afrika bis 6 Wochen vor Reisebeginn durch Rücktritt erklären, dass die Reise insgesamt nicht durchgeführt wird.
Sie haben im Falle der Nichtdurchführung der Reise aufgrund der mangelnden Teilnehmerzahl, dass Recht die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten.
Machen Sie von diesem Recht kein Gebrauch, so erhalten Sie unverzüglich die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen.
Die Haftung der Eternal Afrika für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt soweit der Schaden des Reisenden durch die Eternal Afrika weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wird oder soweit Eternal Afrika für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftet.
Eine Veranstalterhaftpflicht bei AXA Versicherungs AG besteht.
Sie nehmen als Reisender an den Reisen per Mietwagen auf eigene Gefahr teil und sind selbst für die Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Straßenverkehrsordnung sowie für Schäden, die Sie sich selbst oder anderen zufügen verantwortlich.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistungen internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, die die Haftung der Leistungserbringer beschränkt und beruft sich ein Leistungsträger hierauf, so kann sich auch die Eternal Afrika in Fällen ihrer Haftung für den Leistungserbringer darauf berufen soweit Eternal Afrika kein eigenes Verschulden trifft.
Für Schäden infolge Verlusts oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks oder Ihres Mietwagens oder eigenen Wagens während der Reise bestehen Ansprüche uns gegenüber nur, wenn sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Gegen alle anderen Risiken (z.B. Diebstahl) schützt in der Regel eine Reisegepäckversicherung, deren Abschluss wir Ihnen empfehlen.
Sollten Sie trotz der größten Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung unserer Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zu Reklamationen haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies direkt bei Eternal Afrika tun.
Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass Ansprüche gegen uns innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen sind. Nach Ablauf eines Monats können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Ansprüche mit Ausnahme von Körperschäden und mit Ausnahme von Schäden aufgrund groben Verschuldens der Eternal Afrika verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
Wir haben gemäß § 651 k III BGB für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen, und notwendige Aufwendungen, die infolgedessen für die Rückreise entstehen, erstattet werden. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheins haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Versicherung.
Die Preisangaben der Reisen sind bei der Planung entstanden. Naturgemäß können die Reisebeschreibungen nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine und Preise anführen. Diesbezügliche Änderungen vor Vertragsabschluss sind daher möglich und bleiben vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Reisevertrag gilt, soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart werden kann, Aachen.
Aachen, 1. Juni 2017
ETERNAL AFRIKA
Martina Knoblauch
Nirmer Straße 9
52080 Aachen